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Gemeinde Ruswil


Die Gemeinde Ruswil ist in der ordentlichen Organisationsform nach dem Gemeindegesetz organisiert. Die Stimmbürgerschaft ist das oberste Organ. Sie wählt den Gemeinderat als Exekutive und weitere Behörden.

Gemeindeversammlung (Legislative)
Die Legislative besteht aus allen stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner. Die Gemeindeversammlung wurde mit der Initiative „Abschaffung der Gemeindeversammlung“ an der Urnenabstimmung vom 15. Mai 2011 abgeschafft. Ab 2012 finden keine Gemeindeversammlungen mehr statt. Über sämtliche Vorlagen wird nun an der Urne abgestimmt.

Gemeinderat (Exekutive)
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Ruswil wählen den Gemeinderat als Exekutivbehörde an der Urne für eine Amtszeit von jeweils 4 Jahren. Der Gemeinderat ist verwaltende und vollziehende Behörde der Einwohnergemeinde. Im Weiteren entscheidet er über die laufenden Geschäfte im Rahmen seiner Kompetenzen.

Gemeindeverwaltung
Die Verwaltung bildet den Kern der kommunalen Vollzugsorganisation. Sie steht der Behörde als Ausführungsorgan und der Bevölkerung für Dienstleistungen und Anfragen zur Verfügung.

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