Sozialamt
| Adresse: | Schwerzistrasse 9, 6017 Ruswil |
| Telefon: | 041 496 70 64 |
| Telefax: | 041 496 70 73 |
| E-Mail: | sozialamt@ruswil.lu.ch |
| Öffnungszeiten: | Montag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 und 13.30 - 17.00 Uhr (Besprechung auf Voranmeldung) |
Wirtschaftliche Sozialhilfe - Wer das soziale Existenzminimum nicht erreicht, kann wirtschaftliche Sozialhilfe beantragen.
- Wirtschaftliche Sozialhilfe ist subsidiär und muss zurückbezahlt werden.
- Wer wirtschaftliche Sozialhilfe bezieht muss auch persönliche Hilfe annehmen.
Mutterschaftsbeihilfe Eine Mutter die vor und nach der Geburt unter dem sozialen Existenzminimum lebt, kann Mutterschaftsbeihilfe beantragen. Mutterschaftsbeihilfe kann während zwölf Monaten ausgerichtet werden, davon maximal drei Monate vor der Geburt.
Alimente Auf Gesuch hin wird der Anspruch auf Bevorschussung und Inkassohilfe von Alimenten geprüft und bei Erfüllung der Voraussetzungen gewährt.