Verordnung über die Einbürgerung ausländischer Gesuchsteller
- Name
- Verordnung über die Einbürgerung ausländischer Gesuchsteller
- Erlassdatum
- 19. Oktober 2022
- Inkrafttreten
- 1. November 2022
- Informationen
Der Gemeinderat Ruswil erlässt gestützt auf die Gemeindeordnung die Verordnung über die Einbürgerung ausländischer Gesuchsteller. Sie regelt insbesondere die Organisation und Aufgaben der Bürgerrechtskommission sowie das kommunale Einbürgerungsverfahren, die Entscheidfindung und die Einbürgerungsgebühren. Die Bürgerrechtskommission entscheidet abschliessend über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts an ausländische Gesuchstellende.
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| Verordnung über die Einbürgerung ausländ. Gesuchsteller (PDF, 110 kB) | Download | 0 | Verordnung über die Einbürgerung ausländ. Gesuchsteller |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Zentrale Dienste | 041 496 70 70 | gemeinde@ruswil.ch |
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| Bürgerrechtswesen | 041 496 70 70 | gemeinde@ruswil.ch |