Pflegefinanzierung
Mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung per 1. Januar 2011 wurde die öffentliche Hand verpflichtet, den Teil der Pflegekosten zu übernehmen, der nicht durch die obligatorische Krankenversicherung sowie den Heimbewohnerinnen und Heimbewohner und den Leistungsbezügerinnen und Leistungsbezüger der Spitex abgedeckt ist.
Die Gemeinde Ruswil ist zuständig, wenn die betroffenen Personen ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in Ruswil haben. Die Heime und Spitexorganisationen melden der Abteilung Gesellschaft und Soziales den Heimeintritt der Bewohnerin/des Bewohners bzw. der Kundin/des Kunden. Nach der Überprüfung des Wohnsitzes wird der Leistungserbringerin/dem Leistungserbringer bei Zuständigkeit innert nützlicher Frist die Kostengutsprache erteilt.
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gesundheitswesen | 041 496 70 79 | sozialabteilung@ruswil.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gesellschaft & Soziales | 041 496 70 79 | sozialabteilung@ruswil.ch |