Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.abstimmungen.lu.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und des Bundes unter www.admin.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Urne Öffnungszeiten

Abstimmungssonntag jeweils von 09.30 bis 11.00 Uhr

Urnenstandort

Seiteneingang 1. UG, Gemeindehaus, Schwerzistrasse 7, 6017 Ruswil

Voraussetzungen

Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und spätestens 5 Tage vor der Abstimmung ihren politischen Wohnsitz in Ruswil geregelt haben.

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Abstimmungsmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das grüne amtliche Stimmkuvert und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das graue Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Urnenbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren), in die dafür bezeichneten Briefkästen beim Gemeindehaus und beim Schulhaus Werthenstein-Unterdorf einwerfen oder es während der Öffnungszeiten bei der Abteilung Zentrale Dienste abgeben. Die Postaufgabe hat so zu erfolgen, dass das Rücksendekuvert noch vor Ende der Urnenzeiten eintrifft.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • ein anderes als das amtliche grüne Stimmkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
  • die Abstimmungs- und Wahlzettel nicht im grünen amtlichen Stimmkuvert verschlossen sind
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist