Bürgerrechtswesen
Gehört zur Abteilung: Zentrale Dienste
Ausländische Staatsangehörige, die das Schweizer Bürgerrecht beantragen oder Schweizerinnen und Schweizer, die das Gemeindebürgerrecht erwerben wollen, wenden sich an den Sachbereich Bürgerrechtswesen. Die Mitarbeitenden informieren über die rechtlichen Voraussetzungen einer Einbürgerung.
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr / 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr / geschlossen
Vor Feiertagen schliesst die Gemeindeverwaltung jeweils um 16:00 Uhr.
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Verantwortlich | Telefon |
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| Name | Online | Download |
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| Nummer | Name | Inkrafttreten |
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| Verordnung über die Einbürgerung ausländischer Gesuchsteller | 1. November 2022 |