Verordnung über das Personal
- Name
- Verordnung über das Personal
- Erlassdatum
- 10. Juni 2020
- Inkrafttreten
- 1. Juli 2020
- Informationen
Die Personalverordnung regelt die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeitenden der Gemeinde Ruswil. Sie enthält insbesondere Bestimmungen zu Anstellung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Rechten und Pflichten der Mitarbeitenden, Arbeitszeit, Lohn, Ferien und Urlaub, Sozialleistungen und Spesen sowie zum Rechtsschutz. Ergänzend regelt sie Entschädigungen für Kommissionen und Arbeitsgruppen sowie personalrechtliche Bestimmungen für den Gemeinderat.
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Verordnung über das Personal (PDF, 482 kB) | Download | 0 | Verordnung über das Personal |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Zentrale Dienste | 041 496 70 70 | gemeinde@ruswil.ch |