AHV-Zweigstelle

Die AHV-Zweigstelle wirkt als Gemeindestelle der Ausgleichskasse Luzern. Sie ist zuständig für die Erfassung der Beitragspflichtigen in Ruswil und informiert über die Zuständigkeiten und die Geltendmachung von Leistungen der Ausgleichskasse.

Wir beraten und informieren Sie gerne über:

  • Rentenbezüge (Alters- und Hinterlassenenrenten)
  • Hilflosenentschädigungen
  • Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV
  • Flexibles Rentenalter
  • Splitting bei Scheidung
  • Betreuungsgutschriften
  • Erziehungsgutschriften
  • Beitragspflicht der Nichterwerbstätigen
  • Anmeldung von Selbständigerwerbenden und juristischen Personen
  • Erwerbsausfallentschädigungen (EO)
  • Familienzulagen (Kinder- und Ausbildungszulagen)
  • Individuelle Prämienverbilligung für die Krankenpflegeversicherung (IPV)

Weitere Infos sowie Merkblätter erhalten Sie bei der kantonalen AusgleichskasseExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Auskünfte betreffend Invalidenversicherung erteilt die IV-Stelle des Kantons LuzernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Kontakt

AHV-Zweigstelle
Schwerzistrasse 7
6017 Ruswil
Tel. 041 496 70 70
gemeinde@ruswil.ch

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr / 13:30 - 17:00 Uhr

Freitag
08:00 - 12:00 Uhr / geschlossen

Vor Feiertagen schliesst die Gemeindeverwaltung jeweils um 16:00 Uhr.

Personen

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