AHV-Zweigstelle
Gehört zur Abteilung: Zentrale Dienste
Die AHV-Zweigstelle wirkt als Gemeindestelle der Ausgleichskasse Luzern. Sie ist zuständig für die Erfassung der Beitragspflichtigen in Ruswil und informiert über die Zuständigkeiten und die Geltendmachung von Leistungen der Ausgleichskasse.
Wir beraten und informieren Sie gerne über:
- Rentenbezüge (Alters- und Hinterlassenenrenten)
- Hilflosenentschädigungen
- Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV
- Flexibles Rentenalter
- Splitting bei Scheidung
- Betreuungsgutschriften
- Erziehungsgutschriften
- Beitragspflicht der Nichterwerbstätigen
- Anmeldung von Selbständigerwerbenden und juristischen Personen
- Erwerbsausfallentschädigungen (EO)
- Familienzulagen (Kinder- und Ausbildungszulagen)
- Individuelle Prämienverbilligung für die Krankenpflegeversicherung (IPV)
Weitere Infos sowie Merkblätter erhalten Sie bei der kantonalen AusgleichskasseExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Auskünfte betreffend Invalidenversicherung erteilt die IV-Stelle des Kantons LuzernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr / 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr / geschlossen
Vor Feiertagen schliesst die Gemeindeverwaltung jeweils um 16:00 Uhr.
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Verantwortlich | Telefon |
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