13.3 Finanzkennzahlen
| Bezeichnung | Wert |
|---|---|
| Selbstfinanzierungsgrad in % | 144,90 % |
| Selbstfinanzierungsanteil in % | 9,00 % |
| Gewichteter Nettoverschuldungsquotient | 57,50 % |
| Zinsbelastungsanteil in % | 0,20 % |
| Kapitaldienstanteil in % | 5,20 % |
| Bruttoverschuldungsanteil | 94,20 % |
| Nettoschuld pro Einwohner in Fr. | 2.00 |
| Bemerkung | Ausser dem Selbstfinanzierungsanteil (9 %) können alle Vorgaben des Kantons eingehalten werden. Der kantonale Vorgabewert (Fr. 2'500) betreffend Netto schuld pro Einwohner kann mit dem Rechnungsabschluss 2025 eingehalten werden. Die Nettoschuld pro Einwohner hat sich um Fr. 208 verbessert. Es wird festgestellt, dass alle Investitionen im Jahr 2025 durch Eigenmittel der Gemeinde finanziert werden konnten und somit die Fremdfinanzierung nicht zugenommen hat. An dieser Stelle sei festgehalten, dass In vestitionen in die Gemeindeinfrastruktur (Strassen, Schulhäuser, Gemeindeverwaltung, Feuerwehr, Werkhof, etc.) der Bevölkerung einen Mehrwert bringen und die Attraktivität der Gemeinde als Wohn- und Arbeitsort stärken. Investitio nen erhöhen aber automatisch auch die Nettoschuld. |
| Bezeichnung | Wert |
|---|---|
| Selbstfinanzierungsgrad in % | 193,40 % |
| Selbstfinanzierungsanteil in % | 8,20 % |
| Gewichteter Nettoverschuldungsquotient | 65,90 % |
| Zinsbelastungsanteil in % | 0,10 % |
| Kapitaldienstanteil in % | 5,20 % |
| Bruttoverschuldungsanteil | 92,80 % |
| Nettoschuld pro Einwohner in Fr. | 2.00 |
| Bemerkung | Ausser dem Selbstfinanzierungsanteil (8.2 %) können alle Vorgaben des Kantons eingehalten werden. Der kantonale Vorgabewert (Fr. 2’500.00) betreffend Nettoschuld pro Einwohner kann mit dem Rechnungsabschluss 2024 eingehalten werden. Die Finanzkennzahlen konnten im 2024 zum Teil verbessert werden. So sind beispielsweise die Kennzahlen des Selbstfinanzierungsgrades besser als im Jahr 2023. Die Verbesserung der Kenn zahlen gründet darin, dass alle Investitionen im Jahr 2024 durch Eigenmittel der Gemeinde finanziert werden konnten und somit die Fremdfinanzierung nicht zugenommen hat. An dieser Stelle sei festgehalten, dass Investitionen in die Gemeindeinfrastruktur (Strassen, Schulhäuser, Gemeindeverwaltung, Feuerwehr, Werkhof, etc.) der Bevölkerung einen Mehrwert bringt und die Attraktivität der Gemeinde als Wohn- und Arbeitsort stärkt. Investitionen erhöhen aber automatisch auch die Nettoschuld. |
Definitionen
- Selbstfinanzierungsgrad
- Zeigt den Anteil der Nettoinvestitionen, welche die Gemeinde aus eigenen Mitteln finanzieren kann. Ein Selbstfinanzierungsgrad unter 100 Prozent führt zu einer Neuverschuldung. Der Selbstfinanzierungsgrad sollte im Durchschnitt über 5 Jahre mindestens 80 Prozent erreichen, wenn die Nettoschuld pro Einwohner mehr als das kantonale Mittel beträgt.
- Selbstfinanzierungsanteil
- Zeigt den Anteil des Ertrages, welcher die Gemeinde zur Finanzierung der Investitionen aufwenden kann. Der Selbstfinanzierungsanteil sollte sich auf mindestens 10 Prozent belaufen, wenn die Nettoschuld pro Einwohner mehr als das kantonale Mittel beträgt.
- Gewichteter Nettoverschuldungsquotient
- Zeigt den Anteil der Fiskalerträge, welcher (inkl. Ressourcenausgleich und horizontale Abschöpfung) erforderlich wäre, um die Nettoschuld abzutragen. Der Nettoverschuldungsquotient sollte 150 Prozent nicht übersteigen.
- Zinsbelastungsanteil
- Zeigt den Anteil der Erträge, welcher durch den Zinsaufwand gebunden ist. Je tiefer der Wert, desto grösser der Handlungsspielraum. Der Zinsbelastungsanteil sollte 4 Prozent nicht übersteigen.
- Kapitaldienstanteil
- Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, wie stark der Gesamtertrag durch den Zinsendienst und die Abschreibungen (=Kapitaldienst) belastet ist. Ein hoher Anteil weist auf einen enger werdenden finanziellen Spielraum hin. Der Kapitaldienstanteil sollte 15 Prozent nicht übersteigen.
- Bruttoverschuldungsanteil
- Zeigt die Bruttoschulden in Prozent des Laufenden Ertrags. Der Bruttoverschuldungsanteil sollte 200 Prozent nicht übersteigen.
- Nettoschuld pro Einwohner
- Zeigt die Pro-Kopf-Verschuldung nach Abzug des Finanzvermögens. Die Nettoschuld sollte maximal das Zweifache kantonale Mittel nicht übersteigen.