Einwohnerinnen und Einwohner von Ruswil haben die Möglichkeit, Testamente sowie Ehe- und/oder Erbverträge bei der Gemeinderverwaltung zu hinterlegen. Die Dokumente können persönlich oder schriftlich eingereicht werden.
Die Auswechslung eines hinterlegten Dokuments (Herausgabe und Hinterlegung eines neuen Dokuments) ist möglich. Diese kann jedoch nur persönlich am Schalter erfolgen – entweder durch die deponierende Person selbst oder durch eine von ihr bevollmächtigte Person. Bitte bringen Sie hierfür einen amtlichen Ausweis sowie, sofern vorhanden, die Einlagebestätigung mit.