Wirtschaftliche Sozialhilfe

Wer das soziale Existenzminimum nicht erreicht, kann wirtschaftliche Sozialhilfe beantragen. Wirtschaftliche Sozialhilfe ist subsidiär und muss zurückbezahlt werden. Wer wirtschaftliche Sozialhilfe bezieht muss auch persönliche Hilfe annehmen.

Das «Gesuch um wirtschaftliche Sozialhilfe» ist am Schalter der Abteilung Gesellschaft & Soziales zu beziehen (siehe Öffnungszeiten). Gerne können Sie mit uns auch via Kontaktformular einen Termin vereinbaren.

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