Reklamebewilligung

Das Aufhängen von Reklamen und Plakaten ist in der ReklameverordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. geregelt. 

Reklamegesuch
Das Reklamegesuch inkl. Beilagen kann beim Bauamt Ruswil eingereicht werden. Die Unterlagen werden geprüft und gegebenenfalls zur Prüfung an die kantonalen Dienststellen weitergeleitet. Das Aufhängen von Reklamen und Plakaten ist in der kant. Reklameverordnung geregelt. Die kantonalen Richtlinien ReklameanlagenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sind ebenfalls einzuhalten.

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