Abwasser- und Kehrichtgebühren
Die Grundgebühren für das Abwasser und den Kehricht werden jährlich in Rechnung gestellt.
Betriebsgebühren Abwasser
Mit den Betriebsgebühren werden die Aufwendungen der Gemeinde für Betrieb, Unterhalt und Reinigung der öffentlichen Abwasseranlagen gedeckt sowie Rückstellung für Erneuerungen erstellt.
Die Gebührenrechnung für das Abwasser wird jeweils den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern bzw. den Baurechtsnehmerinnen und Baurechtsnehmer in Rechnung gestellt und setzt sich aus einer Grund- und Mengengebühr zusammen. Die Grundgebühren basieren auf der tarifzonengewichteten Fläche, die Mengengebühr basiert auf der Frischwassermenge.
Kehrichtgebühr
Mit der Kehrichtgrundgebühr werden Kosten im Zusammenhang mit den Separatsammlungen, Grünabfuhr, Aufwendungen im Zusammenhang mit der Grüngutsammelstelle und den Aufwendungen für den Betrieb und Unterhalt der Sammelstellen finanziert. Die Gebühren für den Kehricht werden jedem Haushalt und Betrieb in Ruswil in Rechnung gestellt.
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Buchhaltung | 041 496 70 60 | gemeindebuchhaltung@ruswil.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Finanzen & Steuern |
| Nummer | Name | Inkrafttreten |
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| Reglement über die Siedlungsentwässerung | 1. Juli 2016 | |
| Vollzugsverordnung zum Abfallentsorgungsreglement der Gemeinde Ruswil | 11. Dezember 2002 |