Verordnung über die Reklamen
- Name
- Verordnung über die Reklamen
- Erlassdatum
- 19. August 2015
- Inkrafttreten
- 1. September 2015
- Informationen
Der Gemeinderat Ruswil erlässt gestützt auf die kantonale Reklameverordnung und die Gemeindeordnung die Verordnung über die Reklamen. Sie regelt die Beurteilung, Anordnung und Beschränkung von Reklameanlagen auf öffentlichem und privatem Grund. Ziel ist insbesondere, das Siedlungsgebiet vor übermässigen oder störenden Reklamen zu schützen und eine angemessene Einordnung in das Orts- und Landschaftsbild sicherzustellen.
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| Verordnung über die Reklamen (PDF, 79 kB) | Download | 0 | Verordnung über die Reklamen |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Bau & Infrastruktur | 041 496 70 50 | bauinfrastruktur@ruswil.ch |