Verordnung zur Beitragsermässigung an der Musikschule Rottal (Gemeinde Ruswil)
- Name
- Verordnung zur Beitragsermässigung an der Musikschule Rottal (Gemeinde Ruswil)
- Erlassdatum
- 24. Juni 2020
- Inkrafttreten
- 1. August 2020
- Informationen
Die Verordnung regelt die Beitragsermässigung für den Musikschulunterricht an der Musikschule Rottal für Familien mit Wohnsitz in der Gemeinde Ruswil. Sie legt die Voraussetzungen und Abstufungen der Beitragsermässigung sowie das Antrags- und Entscheidverfahren fest. Ziel ist es, Kindern auch dann den Zugang zur musikalischen Bildung zu ermöglichen, wenn die finanziellen Verhältnisse der Eltern nicht ausreichen, um die Unterrichtskosten vollständig zu tragen.
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| Verordnung zur Beitragsermässigung an der Musikschule Rottal (PDF, 64 kB) | Download | 0 | Verordnung zur Beitragsermässigung an der Musikschule Rottal |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Bildung | 041 495 12 01 | schulleitung@schule-ruswil.ch |