Erwerb Ruswiler Bürgerrecht

Sie sind Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger und wohnen seit drei Jahren in Ruswil? Sie geniessen einen guten Ruf (keine Betreibungen und Verlustscheine, keine Steuerschulden) und beachten die Rechtsordnung?

Dann können Sie das Ruswiler Bürgerrecht beantragen.

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