Betreuungsgutscheine
Informationen
Betreuungsgutscheine sind ein finanzieller Beitrag der Gemeinde und des Kantons an die familienergänzende Betreuung von Kindern ab drei Monaten bis zum Eintritt in den obligatorischen Kindergarten.
Ab dem 1. August 2026 gilt das neue kantonale System nach Kinderbetreuungsgesetz für Kinder in der familienergänzende Kinderbetreuung. Für alle Erziehungsberechtigten im Kanton gelten neu die gleichen Voraussetzungen für den Bezug von Betreuungsgutscheinen sowie die gleiche Berechnungsgrundlage.
Betreuungsgutscheine können für Kinder beantragt werden, die in einer Kita / Kindertagesstätte oder bei einer Tagesfamilie betreut werden. Die Tagesfamilie muss einer Tagesfamilienorganisation angeschlossen sein. Die Höhe der Gutscheine richtet sich nach der Höhe des Einkommens und dem Arbeitspensum der Eltern. Ab einem massgebenden Einkommen von jährlich über 120'000 Franken entfällt der Anspruch auf Betreuungsgutscheine.
Die Dienststelle Soziales und Gesellschaft stellt auf ihrer Website einen Online Rechner für BetreuungsgutscheineExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zur Verfügung. Mit diesem kann geprüft werden, ob ein möglicher Anspruch besteht.
Gesuch Betreuungsgutscheine
Gesuche werden direkt auf der Website des Kantons eingegeben.
Ausfüllen des Gesuchs:
- Für jedes Kind muss ein eigenes Gesuch eingereicht werden.
- Sämtliche Unterlagen müssen komplett vorhanden sein.
- Gesuche können für maximal zwei Monate rückwirkend eingegeben werden.
Nützliche Hinweise zum Ausfüllen des Gesuchs sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der WebsiteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. des Kantons Luzern.
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| Erziehungsberechtigte: Fragen und Antworten KiBeG (PDF, 383 kB) | Download | 0 | Erziehungsberechtigte: Fragen und Antworten KiBeG |
| Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (PDF, 533 kB) | Download | 1 | Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung |
| Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung (PDF, 198 kB) | Download | 2 | Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Familie & Frühe Förderung | 041 496 70 79 | sozialabteilung@ruswil.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gesellschaft & Soziales | 041 496 70 79 | sozialabteilung@ruswil.ch |