Reglement über die Siedlungsentwässerung

Name
Reglement über die Siedlungsentwässerung
Erlassdatum
1. Mai 2016
Inkrafttreten
1. Juli 2016
Informationen

Die Gemeinde Ruswil erlässt gestützt auf die eidgenössischen und kantonalen Gewässerschutzbestimmungen das Reglement über die Siedlungsentwässerung. Es regelt die Massnahmen zum Schutz der Gewässer sowie die Sammlung, Einleitung und Behandlung der im Gemeindegebiet anfallenden Abwässer. Weiter enthält es Bestimmungen zu Abwasseranlagen und Grundstücksanschlüssen, Bewilligungsverfahren, Betrieb und Unterhalt sowie zur Finanzierung und Gebührenerhebung.

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