Verordnung zur Beitragsermässigung an der Musikschule Rottal (Gemeinde Ruswil)

Name
Verordnung zur Beitragsermässigung an der Musikschule Rottal (Gemeinde Ruswil)
Erlassdatum
24. Juni 2020
Inkrafttreten
1. August 2020
Informationen

Die Verordnung regelt die Beitragsermässigung für den Musikschulunterricht an der Musikschule Rottal für Familien mit Wohnsitz in der Gemeinde Ruswil. Sie legt die Voraussetzungen und Abstufungen der Beitragsermässigung sowie das Antrags- und Entscheidverfahren fest. Ziel ist es, Kindern auch dann den Zugang zur musikalischen Bildung zu ermöglichen, wenn die finanziellen Verhältnisse der Eltern nicht ausreichen, um die Unterrichtskosten vollständig zu tragen.

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