Vollzugsverordnung zum Abfallentsorgungsreglement der Gemeinde Ruswil

Name
Vollzugsverordnung zum Abfallentsorgungsreglement der Gemeinde Ruswil
Erlassdatum
11. Dezember 2002
Inkrafttreten
11. Dezember 2002
Informationen

Der Gemeinderat Ruswil erlässt gestützt auf das Abfallentsorgungsreglement die Vollzugsverordnung zur Abfallentsorgung. Sie regelt insbesondere die Kehrichtabfuhr und zulässigen Kehrichtgebinde, die Bereitstellung und Entsorgung von Sperrgut sowie Separatabfuhren und Separatsammlungen. Zudem enthält sie Bestimmungen zu kompostierbaren Abfällen und zur Information der Bevölkerung über die Abfallentsorgung.

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