Alimentenhilfe

Wer gerichtlich oder vertraglich vereinbarte Unterhaltszahlungen vom geschiedenen oder getrennt lebenden ehemaligen Partner für sich oder seine Kinder nicht vereinbarungsgemäss erhält, kann die Alimentenhilfe in Anspruch nehmen.

Kontakt

Alimentenhilfe
Schwerzistrasse 9
6017 Ruswil
Tel. 041 496 70 79
sozialabteilung@ruswil.ch

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr / 13:30 - 17:00 Uhr

Freitag
08:00 - 12:00 Uhr / geschlossen

Vor Feiertagen schliesst die Gemeindeverwaltung jeweils um 16:00 Uhr.

Personen

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