Alimentenhilfe
Gehört zur Abteilung: Gesellschaft & Soziales
Wer gerichtlich oder vertraglich vereinbarte Unterhaltszahlungen vom geschiedenen oder getrennt lebenden ehemaligen Partner für sich oder seine Kinder nicht vereinbarungsgemäss erhält, kann die Alimentenhilfe in Anspruch nehmen.
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr / 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr / geschlossen
Vor Feiertagen schliesst die Gemeindeverwaltung jeweils um 16:00 Uhr.
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Verantwortlich | Telefon |
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| Name | Online | Download |
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